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    Nur zur Erinnerung:
Die Grundrechte binden Gesetzgebung

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Eintrag Nr. 76
Ist der Tag doch anders verlaufen ...

23.01.2008
Eigentlich wollte ich grade mit ner Kommilitonin an der FH lernen. Wir waren also grade dabei das Script
durchzugehen, kriegt sie einen Anruf: "Ja, Sie sollten mal schnell nach Hause kommen, bei Ihrer
Nachbarin läuft Wasser aus der Wohnung und in Ihre rein". Juchhe! Also ab ins Auto und zu Ihr gefahren.
Da sie mit ihrer Nachbarin Wand an Wand wohnt, hatte sie schon die schlimmsten Befürchtungen.
Glücklicherweise war dann doch nur der erste halbe Meter ihres Flurs nass - die Fußmatte vor
der Tür hat scheinbar das meiste aufgehalten. Dann haben wir erstmal mit Aufnehmern den
Teppich wieder einigermaßen trockengelegt und jetzt siehts schon fast wieder aus wie vorher.
Grund der ganzen Aktion war ihre Nachbarin, die sich ein Bad eingelassen hat, es währenddessen
aber für notwendig hielt, sich erstmal ein bißchen hinzulegen - wie man das so macht. So zumindest
lautet die Version der, eine Etage tiefer betroffenen, Mieter. In jedem Fall dürfte es nicht
besonders preiswert werden :)