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    Nur zur Erinnerung:
Die Grundrechte binden Gesetzgebung

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Eintrag Nr. 82
aufwendig vs. aufwändig

05.02.2008
Neulich noch habe ich mich über meinen Prof. echauffiert, der in seinen Folien das Wort
aufwendig stehen hatte, weil ich für mich der festen Überzeugung war, das es
aufwändig heißen müßte. Grade eben erwische ich mich dann selbst dabei, das ich
aufwendig geschrieben hab. Um mir selbst Klarheit zu verschaffen, hab ich dann
mal nachgesehen, was richtig ist und - tada - es geht beides. Begründung:
Da „aufwendig“ von „aufwenden“ und „aufwändig“ von „Aufwand“ abstammt.